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Aktuelles

Zillmerung: Keine Entwarnung durch Urteil des BAG

Die Begründung zum Urteil vom 15.09.2009 liegt vor:

Das Urteil des BAG vom 15.0.2009 ist eines sicher nicht: Die Absolution des Zillmerverfahrens in der betrieblichen Altersversorgung. Die von den Richtern des BAG zu entscheidende Klage richtete sich darauf, …

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Fallstricke

Abmahnungen aus dem Bereich Internet und Online-Shops

In jüngster Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen bezüglich verschiedener Abmahnungen aus dem Bereich Internet und Online-Shops. So liegt uns aktuell eine Anfrage zur Kai Wendehorst & Klaus Gottschalk GbR aus Jena vor. Wir raten generell, im Falle von Abmahnungen nicht tatenlos zu bleiben, sondern eventuell gerügte Vorwürfe sorgfältig zu überprüfen. Im Falle einer berechtigten Abmahnung kann es sehr teuer werden, wenn man als Betroffener nicht reagiert. Unter Umständen ist es daher ratsam sein, eine gegebenenfalls modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und tatsächliche Verstöße abzustellen. Eine Entscheidung sollte grundsätzlich jedoch nicht unüberlegt und vorschnell erfolgen. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an unseren Verein wenden.


Betrug: 1-Cent-Überweisungen

Das Verbraucherschutzministerium hat vor einer neuen betrügerischen Masche gewarnt, mit der deutsche Bankkunden bestohlen werden. Durch 1-Cent-Überweisungen machen die Täter per Zufallsprinzip reale Bankkonten ausfindig, um anschließend davon höhere Beträge abzubuchen. Die Täter überweisen demnach zunächst einen Cent auf zufällige Zahlenkombinationen bei einem Geldinstitut. Bleibt eine Fehlermeldung aus, wissen die Täter, dass sie ein existierendes Konto erwischt haben.


Warnung vor e-mails von EUROMILLION.
MICROSOFT-GROSSJACKPOT-LOTTERIE PROMO

Vorsicht, hier wollen sich offensichtlich Betrüger mit gefälschten Gewinnbenachrichtigungen die Daten von Verbauchern beschaffen.

Wir empfehlen, nicht auf die e-mail zu reagieren und auf keinen Fall Daten zu übermitteln.

Euro-Millions.com

 

Euromillion eMail

 

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Herzinfakt: Reiseversicherer muss zahlen

Reiseversicherer müssen auch dann für finanzielle Folgen eines Herzinfaktes ihres Versicherten einstehen, wenn der Versicherte bereits vor Reisebeginn an einer Herzerkrankung litt. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 62/09) Reisekrangenversicherer schließen in der Regel die Kostenübernahme für Erkrankungen aus, die bereits vor Reisebeginn diagnostiziert worden sind. Ein Herzinfakt sei grundsätzlich immer akut und keinesfalls absehbar behandlungsbedürftig, weil ein Grundleiden vorhanden ist, so die Richter.


ARD warnt vor Telefonbetrug

Die ARD warnt vor Betrügern, die telefonisch im Namen der Sendeanstalt Gewinne versprechen und Bankdaten anfordern. In den vergangenen Wochen haben sich bundesweit die Fälle gehäuft. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet. Den Anrufern wurde zumeist ein Gewinn über 330 € im Zusammenhang mit einer angeblichen Jubiläumsshow in Aussicht gestellt. Weiterhin nach Geburtsdatum und den Kontodaten gefragt. Die ARD ruft Betroffene auf, sich an die Polizei zu wenden.


Kundendaten: Schranken für Verlage

Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben, mit der sie der Werbung per Telefon und e-mail zustimmen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Das Gleiche gelte für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber, so das Landgericht Berlin. (AZ: 4 0 89/09 und 4 0 90/09)Der vzbv hatte gegen die Axel Springer AG und den verbundenen Ullstein-Verlag geklagt. Die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke sei nur erlaubt, wenn klar sei, mit welcher Werbung man bei einer Einwilligung rechnen müsse.


Schufa: Verbraucherauskunft teurer

Verbraucher können künftig einmal pro Jahr kostenlos ihre bei der Schufa gespeicherten Daten abrufen. Dafür erhöht die Kreditauskunft aber den Preis einer Verbraucherauskunft von 7,80 € auf 18,50 €, scheibt die „Bild“-Zeitung. Die Verbraucherauskunft wird von Vermietern oder Banken eingefordert, um die Bonität von Kunden zu beurteilen. Zudem bemängelte das Blatt, die neue Selbstauskunft sei so unübersichtlich gestaltet, dass sie nicht als Ersatz für die Verbaucherauskunft geeignet sein werde.


Nebenkostenabrechnung kopieren

Um Nebenkostenabrechnungen zu überprüfen, dürfen Mieter die Belege kopieren, einscannen oder abfotografieren. Das muss ihnen ermöglicht werden, stellte das Amtsgericht München nun klar. Eine „eingehende Überprüfung“ wäre mit einer bloßen Einsicht in die Belege nicht möglich, betonte das Gericht. Geklagt hatte eine Mieterin, die mit einer Jahresabrechnung ihres Vermieters nicht einverstanden war. Zur genauen Überprüfung wollte sie die Belege fotografieren, was der Vermieter aber nicht zulassen wollte. (AZ: 412 C 34593/08)


EU schützt Verbraucherdaten

Die Europäische Union will persönliche Daten von Verbrauchern auch außerhalb der EU schützen. Eine entsprechende Verordnung für Aufträge an Subunternehmen stellte die EU-Kommission in Brüssel vor. Die EU-Regeln soll zukünftig auch dann gelten, wenn eine Firma aus der EU Daten an ein außereuropäisches Unternehmen weitergibt. Mit der Entscheidung will die Kommission dem Trend zur Fremdvergabe von Aufträgen Rechnung tragen.


Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) warnt vor dubiosen Gewinnanrufen: Bei Rückruf sind Abzocker aktiv

Erfurt/Jena (06.02.2010). Sie nennen sich Megachance, Gewinnspielzentrale, Winnerstar, Superclub oder so ähnlich, und sie fallen anderen telefonisch auf die Nerven. Die Stimme am anderen Ende der Leitung säuselt wohlklingend: „Sie haben gewonnen! Stellen Sie sich vor, Ihr Telefonanschluss wurde ausgelost – Sie haben einen Hauptgewinn im Wert von bis zu 3.000 Euro gewonnen oder wenigstens einen der wertvollen Sachpreise. Damit wir Ihnen den Gewinn auch zustellen können, benötigen wir noch einige Angaben von Ihnen. Bitte rufen Sie uns deshalb unter der Rufnummer 0900 xx xx xx zurück. Ohne Ihre noch fehlenden Angaben können wir den Gewinn leider nicht ausschütten“, bedauert der überaus freundliche Anrufer.

Wem jetzt noch nicht klar geworden ist, dass es sich um einen dubiosen Gewinnanruf handelt, der sollte spätestens bei der teuren 0900-Rückrufnummer stutzig werden, warnt Claudia Lunderstedt-Georgi.

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Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) warnt:
Adressbuchschwindel boomt weiter

Erfurt/Jena (04.02.2010). Leider funktioniert der so genannte Adressbuchschwindel immer wieder neu, denn ständig überschwemmen neue unseriöse Adressbuchverlage den Markt. Gewerbetreibende, Selbständige und vor allem Existenzgründer sowie junge Unternehmen, die erst vor kurzem in das örtliche Handelsregister eingetragen wurden, sind bevorzugte Opfer. Diese Eintragungen und auch Veränderungen müssen laut Gesetz veröffentlicht werden, daraus entnehmen unseriöse Adressbuch- und Branchenverzeichnisverlage die Daten, schreiben die Unternehmen an und gehen so auf Kundenfang. Oftmals ist der Auszug aus dem Handelsregister als Anhang angefügt und verunsichert den Empfänger ebenso wie z.B. irreführende Formulare. Ganz dreiste Schwindler schicken auch mal „Ihre Rechnung“.

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Gezillmerte Versicherungstarife bei Entgeltumwandlung

28.01.2010

Wird bei einer Entgeltumwandlung statt des Barlohns eine Direktversicherung zugesagt, so stellt ein voll gezillmerter Versicherungstarif eine unangemessene Benachteiligung gemäß §307 BGB dar. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages fallen Abschluss- und Vertriebskosten an, die bei einer sog. Zillmerung sofort das Konto des Versicherungsnehmers belasten. In den ersten Jahren nach Beginn des Versicherungsverhältnisses wird daher kein oder nur ein geringes Deckungskapital aufgebaut.

Soweit das Arbeitsverhältnis endet und zu diesem Zeitpunkt das Deckungskapital die geleisteten Versicherungsbeiträge unterschreitet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz auszugleichen und eine höhere betriebliche Altersversorgung zu leisten, so entschied das BAG mit Urteil vom 15.9.2009 – 3 AZR 17/09.

Quelle:

HARTISCH RECHTSANWALTSKANZLEI

Sozien:
Dr. Andreas Hartisch
Carsten Hartisch

45131 Essen
Girardetstraße 2-38 - Eingang 4

Fon: 0201 - 95 99 670

E-Mail: info@hartisch-law.de
www.hartisch-law.de


Steuer-Programme im Test

Die neuen Steuer-Programme haben sich in einem Test überwiegend als hilfreich erwiesen. Von acht Softwarelösungen, die Experten der „Computerbild“ getestet hatten, bekamen fünf die Bewertung „gut“. Zwei weitere wurden immerhin noch mit „befriedigend“ bewertet. An den punktgleichen Testsiegern – „Tax 2010 Standart“ und „WISO Sparbuch 2010“, lobten die Tester etwa die problemlose Übernahme von Vorjahresdaten und die insgesamt einfache Bedienung.


Vorsicht: Spammer sammeln Daten

Auch wenn sie schmeichelhaft klingen: Grüße von Fremden zum Valentinstag sind mit Vorsicht zu genießen. Denn ob als e-mail oder als Nachricht im Netzwerk: Zum 14. Februar werden Millionen Spams verschickt, warnen IT-Sicherheitsexperten. Die Ziele der Versender reichen vom Daten abgreifen über das Verbreiten von Viren bis zur Abzocke. Auch an anderen Feiertagen oder nach Ereignissen von großem Interesse sei Vorsicht angebracht.


Datenschutz-Broschüre im Internet

Ständig und überall werden persönliche Daten der Verbraucher erfasst. Ob am Bankautomaten, im Supermarkt oder beim Einkaufen und Surfen im Internet. Nicht immer wird dabei mit Daten sorgfältig und vertrauenswürdig umgegangen. Kriminelle und Adresshändler können praktisch überall lauern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet mit der Broschüre „Meine Daten“ einige Tipps gegen Datenlecks und Spähattacken. Die Publikation gibt es kostenlos im Internet.


Neue Regeln für Gentests

Nach jahrelanger Debatte treten zum 1.2.2010 strengere Regeln für Gentests in Kraft. Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung genetischer Eigenschaften verbundenen Gefahren zu verhindern. Gleichzeitig sollen aber auch die Chancen genetischer Untersuchungen genutzt werden können. Ein Missbrauch der Daten etwa durch Versicherungen oder Arbeitgeber soll verhindert werden. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gentests verlangen.


Toyota Rückrufaktion ausgeweitet

Von der Aktion sind acht Modelle aus den Produktionsjahren 2005 bis 2010 betroffen:

  • AYGO (11/2005 – 08/2009)
  • iQ (11/2008 – 08/2009)
  • Yaris (11/2005 – 09/2009)
  • Auris (10/2006 – 01/2010)
  • Corolla (10/2006 – 12/2009)
  • Verso (02/2009 – 01/2010)
  • Avensis (11/2008 – 12/2009)
  • RAV 4 (11/2005 – 11/2009)

Autos der Marke Lexus sind nicht betroffen.


Erste Strafen für Telefonwerber

Wegen unerlaubter Telefonwerbung müssen einige Call-Center und deren Auftraggeber Strafen in Höhe von insgesamt einer halben Million Euro bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat diese Bußgelder jetzt in sechs Verfahren verhängt. Damit ahndet sie erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht. „Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tollerieren“, so Netzagentur-Chef Matthias Kurth.


SMS-Chat ist Betrug

Professionelle Flirt-SMS-Chats sind Betrug – daran hat das Flensburger Amtsgericht keinen Zweifel gelassen. Es verurteilte die Mitarbeiterin eines Callcenters wegen Beihilfe zum Bandenbetrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die 36jährige hatte jahrelang für ein Callcenter im Flirt-SMS-Chat gearbeitet, zuletzt als Teamleiterin. Sie kannte das Geschäftsmodell und „wusste, dass es letztlich darum ging, gutgläubige Kunden“ durch Täuschung „zum SMS-Versand zu veranlassen“.


Warnung vor „Primitiva Lotteria“ aus Madrid

Zur Zeit erhalten Verbraucher Post aus Madrid. In einem Brief teilt die Firma „LA PRIMITIVA LOTTERIA Y APUESTAS S.L.“ mit, dass der Adressat gemeinsam mit 25 weiteren Glücklichen den Gewinn der dritten Kategorie der Primitiva Lotteria Y Apuestas S.L. mit 615.810 Euro erzielt hätte. 5% des Gewinns sollen als „Provision“ an die Firma „ATLANTICOGRUPO SEGURIDAD S.L.“ gehen.

Beigelegt ist dem Schreiben ein Formular, mit dem man seine Ansprüche bis zum 22.12.2009 anmelden muss. Unter der Angabe von Telefon- und Faxnummer werden die Gewinner an die spanische Sicherheitsfirma „GRUPO BILBAO S.L.“ verwiesen. Damit diese den Gewinn möglichst bald überweisen kann, soll man seine persönlichen Daten und detaillierte Angaben zum Bankkonto auf einem beigelegten Formular eintragen und faxen. Der vermeintliche Gewinner erklärt mit der Unterzeichnung des Faxformulares sein Einverständnis, 10% des Gewinns an die „Sicherheitsfirma Bilbao S.L.“ zu zahlen.

Vorsicht, denn hier wollen offenbar unseriöse Geschäftemacher an die persönlichen Daten der Verbraucher kommen und über Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren den Betroffenen Geld aus der Tasche ziehen.

Daran können Sie Betrügereien erkennen:

  • Sie haben nie ein Gewinnlos gekauft, trotzdem wurde Ihre Losnummer gezogen
  • vor Auszahlung des Gewinns sollen Sie Geld zahlen, z. B. für Versicherung, Steuern, Bearbeitungsgebühren o. ä.
  • Sie sollen eine Kopie Ihres Ausweises schicken
  • Sie sollen Ihre Kontoverbindung angeben
  • als Kontakt ist nur eine Telefonnummer, eine e-mail- oder Postfachadresse angegeben
  • Sie werden unter Zeitdruck gesetzt und müssen sich innerhalb weniger Tage melden

 

siehe auch pdf-Datei: pdf-Datei primitiva_lotteria_madrid.pdf (352 KB)

(Zum lesen der Datei benötigen Sie den kostenlosen Adobe® Reader,
den Sie hier downloaden können.)


Lidl warnt vor Harzer Käse

Wegen Infektionsgefahr hat die Handelskette Lidl vor dem Verzehr von zwei Käsesorten aus ihrem Sortiment gewarnt. Betroffen ist der Harzer Käse der Marke Reinhardshof, bei dem in einzelnen Proben ein erhöhter Wert von Listerien festgestellt wurde, der über dem zulässigen Wert für die Bakterien liegt.

Zudem wird der Bauernhandkäse mit Edelschimmel (Reinharshof) vorsorglich zurückgerufen. Das betrifft alle deutschen Filialen. Die Produkte können in einer der Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird laut dem Unternehmen erstattet.


Spenden für Haiti

Wer für die Opfer der Erdbebenkatastophe in Haiti spenden will, sollte die Hilfsorganisation mit Bedacht auswählen. Dazu rät das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), das seriösen Hilfsorganisationen ein Spendensiegel verleiht.

Gerade bei großen Katastrophen wie in Haiti treten den Fachleuten zufolge auch „Trittbrettfahrer“ auf – beispielsweise Organisationen, bei denen ein Großteil der Spenden in der Verwaltung versickert oder sogar in privaten Taschen landet.

In Frage kommende Organisationen sollten deshalb zunächst auf Seriösität überprüft werden, etwa durch Anfrage beim DZI.

www.dzi.de


Lotto warnt vor falschen e-mails

Lotto Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten e-mails, die in letzter Zeit in großem Umfang mit dem Absender der Lottogesellschaft versendet wurden. In den falschen Gewinnerschreiben werde erklärt, der Empfänger habe 1 Million Euro gewonnen. Die Schreiben trügen auch die kopierte Unterschrift von Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler.

Die Lottogesellschaft stellte klar, dass diese angeblichen Gewinnbenachrichtigungen nicht von ihr stammen. Sie rät den Empfängern dringend ab, auf die e-mails zu antworten oder gar eine Bankverbindung anzugeben.


Warnung vor Codewort-Verfahren

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) rät Bankkunden vom neuen Codewort-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen ab. Wer ein solches sogenanntes 3-D-Secure-Verfahren einsetze, könne seine Rechtsposotion sogar verschlechtern, so die VZS.

Bislang würden bei Zahlungen mit Kreditkarte lediglich Karten- und Prüfnummer angegeben. Bei Missbrauch könnten Verbraucher von ihrer Bank eine Rückbuchung verlangen, sagte VZS-Finanzexpertin Heyer. Werde aber ein persönliches Codewort genutzt, dann müsse der Kunde gegenüber seiner Bank nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt habe.


Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gaskunden

Der Bundesgerichtshof hat weiter die Rechte von Gaskunden gestärkt. Das Gericht erklärte die Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke Essen für unwirksam. Die Klauseln benachteiligen die Kunden unangemessen, hieß es. Sie berechtigten den Anbieter zu Preiserhöhungen, verpflichten ihn aber nicht, die Tarife bei gefallenen Bezugskosten auch zu senken (Az.: VIII ZR 81/08).

Ähnlich hatte der BGH schon im Oktober 2009 gegen die Stadtwerke Bremen geurteilt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sagte, dass das Urteil aber keine bundesweite Bedeutung habe.


Schummel bei Verpackungsgrößen

Seit April 2009 dürfen Hersteller die meisten Produkte in beliebigen Füllmengen verkaufen. Feste Einheitsgrößen für die meisten Lebensmittel oder Kosmetikprodukte gibt es nicht mehr. Viele Hersteller nutzen dies jedoch zu versteckten Preiserhöhungen: Sie bieten ein Produkt zum gleichen Preis an, verringern aber die angebotene Menge.

Die Stiftung Warentest hat in der Januar-Ausgabe ihres „test“-Heftes eine Liste von Produkt-Beispielen veröffentlicht. Sie empfiehlt Verbrauchern, auf den Grundpreis pro Liter oder Kilogramm zu achten.


Kein Insolvenz- und Pfändungsschutz bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen sind bis zum heutigen Tage nicht insolvenz- und pfändungsgeschützt.

All diejenigen, die vor Einführung der Riester-und Rüruprenten eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die angesparten Vermögenswerte im Falle einer Insolvenz-und oder Pfändung weg sein könnten.

Wenn Verbraucher also durch irgendeinen Umstand in die Schuldenfalle geraten, besteht für die Gläubiger oder den Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die angesparten Lebens- und Rentenversicherungen zu verwerten.

Nur betriebliche Altersvorsorgen, Riester- und Rüruprenten bieten nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen einen Pfändungs- und Insolvenzschutz. Dieser ist zwar nicht vollumfänglich, aber bis zu einem angesparten Vermögen von 238.000 € ist zum Beispiel eine Rüruprente pfändungsgeschützt.

Es lohnt sich daher, mit der Versicherung über eine Umwandlung der bestehenden Versicherungen zu verhandeln. Sicher ist eine Umwandlung einer entsprechenden Versicherung nicht einfach, aber viel schlimmer wäre es, wenn der Pfändungsfall eintritt und auf die noch nicht geschützte Altersvorsorge zugegriffen werden könnte.

Die gesetzlichen Regelungen für den Pfändungsschutz wurden vor allem für den Unternehmer geschaffen, dessen Vermögen im Insolvenzfall bis zur Einführung der Rüruprente einfach nicht geschützt war. Daher ist es für diese Gruppe sehr wichtig, über einen Pfändungsschutz nachzudenken.

Es besteht nach § 167 Versicherungsvertragsgesetz der Rechtsanspruch darauf, bestehende Lebensversicherungen in einer pfändungsgeschützte Lebensversicherung umzuwandeln.

Rechtsanwalt Peter Knöppel
www.anwaltsofort-halle.de


Urteil zur Unfallrentenversicherung

Wer bei einem Unfall einen Schaden am Auge erleidet, muss sich eine bereits bestehende Fehlsichtigkeit anrechnen lassen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Für betroffene heißt das, dass sich der Grad der Invalidität vermindert.

In der Folge wird die Invaliditätsleistung geringer und bei einer Unfallrentenversicherung eventuell der erforderliche Grade der Invalidität von 50% verfehlt, der eine Rentenzahlung erst auslöst.

(AZ: IV ZR 301/06)


Lebensversicherer – 2010 weniger Rendite

Kunden von Lebensversicherungen müssen 2010 mit geringere Renditen rechnen.

Wie eine Umfrage des „Hamburger Abendblatts“ unter den 40 größten Versicherungen ergab, sinkt die Überschussbeteiligung um bis zu 0,35 Prozentpunkte.

Besonders betroffen von den Absenkungen sind demnach die Kunden der größten Lebensversicherer. Sechs Branchenriesen hätten ihre Überschussbeteiligung gesenkt, darunter die Marktführer Allianz, Hamburg-Mannheimer, und die Generali. Im Schnitt erreichen sie dem Bericht zufolge eine Gesamtverzinsung von 4,24 Prozent.


Neue Regeln für Anlageberatung

Für Bankkunden gelten ab sofort neue Regeln bei der Anlageberatung. Seit dem 1.1.2010 sind die Berater gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern vor dem Abschluss eines Vertrages ein umfangreiches Protokoll des Beratungsgespräches mit allen wichtigen Details auszuhändigen.

Auf diese Weise sollen Anleger besser vor Falschberatung geschützt werden, zumal auch die Verjährungsfrist für Beratungsfehler verlängert wird.


Hohe Kosten für Telefon-Hotlines

Es rechnen leider immer noch viele Unternehmen Zeiten in der Warteschleife ihrer Telefon-Hotlines ab oder klärten nicht angemessen über die fälligen Gebühren auf. Dies kritisierte Steffen Küßner, Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Zwar gebe es eine Zusage der Unternehmen, übersichtlich über die Gebühren zu informieren und auf die Kosten für die Warteschleife zu verzichten, sagte Küßner. Noch seien aber viele Firmen dieser Selbstverpflichtung nicht nachgekommen.

Servicerufnummern 0900, 0180, 0137, 0800 & Co. – Preise im Vergleich:
www.telespiegel.de/html/preis_der_service-hotlines.html


Die Nullzins-Finanzierungsfalle

Das Weihnachtsgeschäft brummt. Teure Geschenke sollen möglich sein – dank Nullzins-Finanzierung. Egal ob Media Markt, Conrad oder die Möbelkette Höffner – alle setzen auf das Abstottern der Einkäufe in Raten.

Stellt sich nur die Frage, wie jemand etwas in Raten abzahlen soll, wenn er vorher nicht in der Lage war, das Geld zu sparen. Häufen sich die Ratenzahlungen, gerät man schnell in die Schuldenfalle. Kommt man in Zahlungsverzug, lauern saftige Zinsen, Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung, so der Fernsehsender n-tv.


Pflichten für Banken bei Krediten

Vergibt eine Bank einen Kredit zusammen mit einer Restschuldversicherung, so bilden beide Verträge eine Einheit. Folglich muss die Bank den Kreditnehmer bei den sogenannten verbundenen Geschäften über beide Verträge ausführlich informieren. Das entschied der Bundesgerichtshof. Bei der Widerrufsbelehrung muss die Bank nun künftig darauf hinweisen, dass ein Widerruf von einem der beiden Verträge auch für den anderen gilt, hieß es dem Urteil zufolge.


Schufaeintrag darf nicht als Mittel zur Durchsetzung bei bestrittenen Forderungen eingesetzt werden

Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort aus Halle erwirkte am 09.12.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Firma I Content GmbH wegen angedrohten Schufaeintrages. …

Grund der Verfügung ist, dass schon die Androhung eines Schufaeintrages bei einer bestrittenen Forderung, rechtswidrig ist.

Der wirtschaftliche Schaden, der durch eine unrechtmäßig Schufaeintragung eintreten kann, ist beträchtlich. Die Betroffenen erhalten keine Kredite mehr oder nur zu schlechten Zinsbedingungen. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an die Schufa (Negativeintrag) ist immer die Verhältnismäßigkeit des angedrohten Mittels und den Folgen eines Schufaeintrages abzuwägen. Dies ist bei bestrittenen Forderungen, welche noch nicht einmal Gegenstand eines rechtskräftigen Gerichtsurteils sind, grundsätzlich nicht zulässig. Auch andere ergangene Gerichtsurteile zu Schufaeintragungen haben diesen Trend bestätigt. Der Schufaeintrag darf nicht als Mittel zur Durchsetzung bei bestrittenen Forderungen eingesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Vorgehensweise auch das Strafrecht berührt, da hinter der Drohung eventuell eine Nötigung und Verleumdung stehen kann.

AG Halle, Beschluss v. 09.12.2009, Az.: 105 C 4636/09

Pressemitteilung der
Rechtsanwaltkanzlei anwaltsofort
Rechtsanwalt Peter Knöppel

www.anwaltsofort-halle.de


Schlechte Noten für Bankberatung

Auch rund ein Jahr nach der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers liegt die Finanzberatung der deutschen Banken nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest weiter im Argen. Bei verdeckten Beratungsgesprächen erhielt keine der 21 Banken das Urteil „gut“. Von den getesteten Großbanken, Sparkassen und Raiffeisenbanken wurden nur drei mit „befriedigend“ bewertet.

Mehr als die Hälfte etwa haben den finanziellen Status des Kunden nicht vollständig ermittelt. Auch sei unzureichend über die empfohlenen Produkte und deren Risiken aufgeklärt worden.


Abzocke bei „Gewinn-Übergabe“

Abzocker versuchen mit einer neuen Masche Senioren auf Kaffeefahrten zu locken. Das Bayerische Justitzministerium warnt davor, dass zurzeit angebliche Finanzdienstleister dubiose Gweinnmitteilungen versenden. Darin steht, dass die Empfänger in der Vergangenheit eine andere Gewinnmitteilung erhalten, den Gewinn aber nicht ausbezahlt bekommen hätten. Dieser könne nun persönlich abgeholt werden. Die „Übergabe“ sei aber eine Verkaufsveranstaltung. Die Briefe sollten nicht beantwortet werden.


E-Mail-Masche zu Kartensperrungen

Kreditkarten-Besitzer sollten sich vor einer neuen E-Mail-Masche hüten. Kriminelle nutzen die jüngsten Kartensperrungen, um an persönliche Daten zu gelangen, wie das Unternehmen Euro Kartensysteme in Frankfurt erläutert. Die Betrüger verschicken Mails, in denen sie behaupten, die Kreditkarten der Empfänger seien vorsichtshalber gesperrt worden und ließen sich durch Eingabe bestimmter persönlicher Daten wieder entsperren.


Ombudsverfahren der Banken

Wer kein Girokonto bei der Bank erhält, sollte sich an die zuständige Beschwerdestelle wenden. Die im zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Banken und Sparkassen haben nach Angaben des Bundesverbands deutscher Banken schon 1995 eine Empfehlung für das „Girokonto für Jedermann“ ausgesprochen. Der Ombudsmann der Banken prüft unter anderem auch, ob die Institute diese Empfehlung einhalten.
Infos: www.bankenombudsmann.de


Phishing

Beim surfen im Internet gilt es, noch etwas vorsichtiger zu sein als bisher. Denn die Zahl der Phishing-Attacken nimmt zu, warnt das Online-Portal web.de. Von Februar bis Juni 2009 habe sich die Zahl der manipulierten Webseiten mehr als verdoppelt, mit denen Kriminelle versuchen, an Passwörter und persönliche Daten argloser Nutzer zu kommen. Mit den bei Phishing-Attacken erschlichenen Daten können zum Beispiel Zugänge zu Bankkonten erschlichen werden.


Formatieren reicht nicht aus

Wer seinen alten Computer entsorgen oder verkaufen will, sollte Vorsicht walten lassen, empfehlen Computerexperten. Wenn private Daten nicht richtig gelöscht werden, können technisch Versierte Fotos, Passwörter oder Bankdaten ohne großen Aufwand wiederherstellen. Um endgültig alle Informationen von einem Datenträger zu tilgen, reicht die ausführliche Standartformatierung unter Windows nicht aus. Stattdessen empfiehlt sich ein Löschprogramm, das Daten mehrfach überschreibt.


Verbrauchertäuschung durch Namensmissbrauch

Besonders unverschämt ist eine unbekannte Organisation, die in der jüngeren Vergangenheit unter anderem auch unter dem Namen „Verbraucherschutz-Agentur“ – natürlich unerlaubt – Verbraucher anrief und behauptete, diese künftig vor „dubiosen Werbeanrufen und Abbuchungen von Lottogesellschaften“ zu schützen. Diese Organisation versucht, von der Angst der Verbraucher vor den Tricks dieser Gauner zu profitieren.

Ein Betroffener meldete uns einen solchen Fall: Er wurde im Oktober 2009 von einem Callcenter-Mitarbeiter angerufen, der sich selbst als Mitarbeiter der „Verbraucherschutz-Agentur“ vorstellte. Der Callcenter-Mitarbeiter wusste, dass der Betroffene mit Werbeanrufen belästigt wurde und wollte wissen, ob auch unberechtigte Abbuchungen vom seinem Konto erfolgen würden. Der skeptische Verbraucher beantwortete die Fragen des Callcenter-Mitarbeiters nicht, sondern fragte ihn nach seiner Telefonnummer. Er erhielt vom Callcenter-Mitarbeiter eine kostenpflichtige 0900er Nummer. Der betroffene Verbraucher rief die erhaltene Telefonnummer aber nicht an, sondern wendete sich mit einer Nachfrage zur Richtigkeit dieser Nummer an uns.

In diesem Fall handelt es sich um „Trittbrettfahrer“, die sich mit unseriösen Anrufen unter Verwendung falscher Namen Informationen beschaffen wollen. Aus der Vergangenheit sind uns bereits Fälle bekannt, in denen Verbraucher angerufen wurden und unter einem Vorwand die Bankkontodaten erfragt wurden. Die so erlangten Daten wurden dann für unberechtigte Abbuchungen verwendet. Wahrscheinlich sollten auch in diesem Fall die Bankkontodaten erfragt werden.

Da diese Anrufe meist von Callcentern mit Sitz im Ausland kommen, lassen sich die Anrufer oder deren oft kriminelle Hintermänner leider kaum ermitteln.


Softwarepanne bei Direct Line

Wer beim Direktversicherer Direct Line eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, sollte genau prüfen, ob das auf der Internetseite errechnete Angebot mit dem tatsächlichen Versicherungsbetrag übereinstimmt.

Ein inzwischen behobenes Softwareproblem führte in bestimmten Fällen zu falschen Beitragsergebnissen. Direct Line will sich in diesen Fällen kulant verhalten: „Das technische Problem kann dem Anwender nicht zur Last gelegt werden“, hießt es aus der Qualitätsmanagement-Abteilung gegenüber dem Fersehsender n-tv.